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Thilo Arnhold

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Privatklage

Privatklage einreichen

Sie haben Strafanzeige erstattet, aber nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Klageerhebung bei Gericht? Bei bestimmten Straftaten hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, den Anzeigenerstatter/Geschädigten auf den sogenannten Privatklageweg zu verweisen, da es kein staatliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Ihnen steht dann aber gegebenenfalls der Weg der Privatklage offen. In diesem Falle treten Sie als Privatklägerin/ Privatkläger an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Die Straftat wird dann durch Sie ohne Mithilfe der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Sollten Sie als Privatklägerin/Privatkläger in das Verfahren eintreten wollen, unterstütze ich Sie hierbei gerne.