Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei

Thilo Arnhold

Ihr zuverlässiger und starker Rechtsbeistand

Über mich

Beratungshilfe

Insofern es Ihre finanziellen Mittel nicht zulassen, ist eine Beratung oder eine sonstige außergerichtliche Tätigkeit auch im Rahmen eines sogenannten Beratungshilfescheins möglich.

In diesem Falle haben Sie nur einen Eigenanteil von 15 € zu zahlen, die restliche Gebühr für meine Tätigkeit wird von der Staatskasse getragen.

Allerdings müssen Sie sich vor dem Kontakt mit mir bei Ihrem für Sie zuständigen Amtsgericht, bzw. bei der dortigen Beratungshilfestelle den Beratungshilfeschein beantragen (Das Formular finden Sie hier im Downloadbereich dieser Homepage). Hierbei haben Sie – neben dem rechtlichen Problem – auch Ihre finanzielle Situation mit entsprechenden Nachweisen (ALG II Bescheid, Mietvertrag u.a.) zu belegen. Folglich müssen Sie die Unterlagen bei Antragstellung vorlegen.

Sobald Sie den Beratungshilfeschein erhalten haben, können Sie dann bei mir einen Termin vereinbaren.

Wichtig!

Eine Beratung erfolgt nur gegen Vorlage des Beratungshilfescheins. Sollten Sie bei der zuständigen Beratungshilfestelle nur einen Antrag erhalten haben, haben mit diesem zunächst den Schein zu beantragen und können erst nach dessen Erhalt einen Termin zu vereinbaren. Der Antrag als solches reicht nicht aus. Ohne Beratungshilfeschein erfolgt meine Tätigkeit nur gegen Zahlung der üblichen Beratungsgebühr.