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Thilo Arnhold

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Sie haben Zweifel oder Sorgen in der derzeitigen Corona Pandemie und wollen Antworten auf Ihre Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Sollten Sie dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt sein, beachten Sie bitte folgendes:

  • Verweigern Sie die Aussage, Sie müssen nur Ihre Personalien angeben.
  • Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt.
  • Im Falle einer Hausdurchsuchung gilt selbiges: Keine Aussage und kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt. Des Weiteren lassen Sie sich den Gerichtsbeschluss für die Hausdurchsuchung aushändigen.
  • Sollten im Rahmen einer Hausdurchsuchung Gegenstände und Unterlagen beschlagnahmt werden, bestehen Sie auf eine Quittung der beschlagnahmten Gegenstände
  • Übrigens: Auch bei einem Verkehrsunfall müssen und sollten Sie – außer Ihren Personalien – keine Aussage machen.